1.Pflegeberatung & Pflegegradmanagement:
Bei uns erhalten Sie eine Beratung, die auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen und auf Sie individuell zugeschnitten ist. Wir erfassen Ihre aktuelle Situation und erarbeiten mit Ihnen zusammen Möglichkeiten, die Pflegesituation zu optimieren und auch für Ihre Entlastung zu sorgen.
Dies beinhaltet z.B. informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI,
- Hilfe bei der Antragsstellung und Höherstufung eines Pflegegrades
- Begleitung bei der Begutachtung durch den MDK
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Unterstützung bei dem Erlangen der benötigten Hilfsmittel ( z.B. Rollator etc.)
- Hilfe bei der Überleitung aus der stationären Pflege
- Wohnraumberatung
Die Pflegeberatung, die Koordinierung und Vernetzung von Versorgungsangeboten erfolgt lediglich wenn der Ratsuchende dies wünscht.Anerkannte neutrale Beratungstelle nach §37 Abs. 3, 4 und 7 SGB XI:Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach §37 SGB XI beziehen, haben gemäß §37Abs. 3 Satz 1 SGB XI- bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljählrich einmaleine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch.Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei der Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zeitlich flexibel in Ihrem Zuhause und stehen Ihnen mit unserer Pflegefachlichkeit und praktischen Tipps zur Seite.Selbstverständlich ist auch die Terminverwaltung der Beratungsbesuche ein Service, den wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin anbieten können.
2. Schulungen:
Wir haben die Möglichkeit, individuelle Schulungen zu den verschiedensten Pflegethemen und Krankheitsbildern in häuslicher Umgebung anzubieten.
In regelmäßigen Abständen veranstalten wir auch Seminare und Kurse, z.B. einen Basispflegekurs oder Spezialpflegekurse für pflegende Angehörige, Pflegepersonen oder intressierte Ehrenamtliche.
Diese Schulungen, Seminare und Kurse sind für Sie Kostenfrei und werden von Ihrer Pflegekasse (nach §45 SGB XI) übernommen.
Sie haben Interesse? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
3.Consulting:
Für Rechtsanwälte:Beratung vor sozialgerichtlichen Verfahren.
Für Versicherungen:
Wir klären Ihre Klienten über die gesetzlichen Leistungen, die zu erwarten sind, auf.
Was deckt Ihre Versicherung ab und was nicht? Wie sehen verschiedene Krankheitsbilder aus und was haben Ihre Versicherungsnehmer zu erwarten?
Geben Sie Ihren Klienten schon frühzeitig die Möglichkeit, sich optimal für den Eintritt eines Pflegefalls abzusichern.
Für Unternehmen aus allen Branchen:
Im Zuge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bieten wir für Firmen und deren Mitarbeiter Informationsveranstaltungen, z.B. für pflegende Angehörige und Workshops zu speziellen Pflegethemen wie Demenz an und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf.
Geben Sie Ihren Mitarbeitern, die in der Rolle des pflegenden Angehörigen sind, die Möglichkeit der Entlastung, um privat und beruflich wieder voll durchatmen zu können.